Häufig gestellte Fragen

Aktuell Sommer 2022: Zur Zeit liegen keine Beschränkungen bei Präsenzveranstaltungen vor!

Das IPTh ist als Träger beruflicher Bildungsangebote durch das Regierungspräsidium Freiburg anerkannt. Wir richten uns bei der Durchführung von online-Angeboten oder Präsenzveranstaltungen nach der Corona-Verordnung der jeweiligen Bundesländer, in denen die Seminare angeboten werden. Werden Präsenzveranstaltungen aufgrun der Corona-Pandemie untersagt, werden die Veranstaltungen als webinare durchgeführt. Nur Präsenzveranstaltungen mit sehr hohen praktischen Anteilen an den Pferden, werden verschoben. Es kann zu Aufteilung in Präsenz- und online-Unterricht kommen. Zu einer Reduktion der Teilnahmegebühren kommt es durch die mögliche Umstellung auf ein webinar nicht. Alle Lehrinhalte werden in den webinaren in Kombination ggf. mit erweitereten E-Learning Angeboten unterrichtet.

Sind Präsenzveranstaltungen erlaubt, liegt ein Hygieneplan vor. Die Hygienebedingungen und die gegebenenfalls geänderten Abläufe vor Ort werden den Teilnehmer*innen vor dem Seminar durchgegeben. In der Regel gelten Abstandspflicht, häufiges Lüften, innerhalb von Räumen und wenn Abstände zwischen Teilnehmer*innen nicht eingehalten werden können, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Viele unsere Fortbildungen sind für alle Interessenten offen (Offene Seminare). Die geschlossenen Seminare, Fachfortbildungen und Weiterbildungen richten sich an Personen aus sozialen Berufen. Genauere Angaben finden Sie in den Informationsbroschüren. Ähnlich ist es mit den reiterlichen Qualifikationen. Bei den offenen Seminaren gibt es keine Anforderungen.  Bei den Fachfortbildungen oder Weiterbildungen muss für die Erlangung der Zertifizierung ein reiterlicher Nachweis eingereicht werden. Genaueres findet sich in den Informationsbroschüren.

Die Fortbildungen am IPTh können finanziell unterstützt werden durch die EU-Förderung der Prämiengutscheine. Für die Weiterbildungen ist dies leider nicht mehr möglich, da die Förderlinien vor einigen Jahren umgestellt wurde und die Weiterbildungsmaßnahmen zu lang dauern. Einzig in NRW kann eine Förderung über den Bildungsscheck vorgenommen werden.

Ein guter Überblick über weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt auch der „Leitfaden Weiterbildung“ der Stiftung Warentest, Stand Juli 2017

Ja. Aufwendungen, die Ihnen für Ihre berufliche Weiter- bzw. Fortbildung entstehen, können Sie in der Regel steuerlich bei der Einkommenserklärung geltend machen. Bei Fragen zur Absetzbarkeit von Werbungskosten oder Sonderausgaben vom steuerlichen Einkommen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Informationen im Internet finden Sie unter anderem hier.

Es gibt im Bereich der tier- und pferdegestützten Therapie keine staatliche Anerkennung für Weiterbildungsmaßnahmen. Wie von den Bildungsministerien der Bundesländer gefordert, kümmert sich der Berufsverband für Fachkräfte Pferdegestützter Interventionen e.V. (Berufsverband PI) um die Sicherung der Qualität von Weiterbildungen für Reittherapeuten, Reitpädagogen und anderen Fachkräften PI. Das IPTh erfüllt die Leitlinien der Weiterbildungen, wurde als Bildungsanbieter durch den Berufsverband geprüft und ist dort Mitglied (www.berufsverband-pi.de).

Bildungsurlaub ist in ganz Deutschland unterschiedlich geregelt. Informationen finden Sie auf der Homepage der IWWB.
Häufig werden QM-Zertifizierungen gefordert, damit der Bildungsurlaub genehmigt werden kann. Das IPTh hat zur Zeit kein offizielles Prüfsiegel, jedoch besteht ein umfassendes QM-System, welches über unsere Homepage unter Qualitätsmerkmale eingesehen werden kann.

Ein Abschluss als IPTh-Reittherapeut, Reitpädagogen oder Hippotherapie gilt zeitlich uneingeschränkt nach der ausgestellten Zertifizierung.
Allerdings ist es möglich, sich ein Stallschild mit einer Plakette ausstellen zu lassen. Auf dieser Plakette sind Monat und Jahr markiert, bis wann die Lizenz gültig ist. Alle zwei Jahre kann die Plakette erneuert werden, hierzu muss bei uns der Nachweis einer Fortbildung sowie Intervisionsstunden eingereicht werden. Dann wird – kostenfrei – eine neue Plakette zugeschickt. So können Fachkräfte für Kunden ersichtlich machen, dass sie sich regelmäßig überprüfen lassen, was der Qualitätssicherung und Außendarstellung dient.

Siehe IPTh Qualität

Bei allen Seminaren erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung – vollständiger Besuch vorausgesetzt – vom Dozenten.

Falls Sie keine Ausbildung / Studium im sozialen Bereich haben, können Sie über andere Wege pädagogische oder psychologische Grundlagen nachweisen. Sie sollten sich im Klaren sein, dass es in den Weiterbildungen Reittherapie und Reitpädagogik nicht zu einer Schulung grundlegender Inhalte und Kompetenzen kommen kann, die eine Vorbildung ersetzt.

Für die Weiterbildung Reittherapie können Sie folgendes tun: Sie legen eine Prüfung zum Heilpraktiker Psychotherapie beim Gesundheitsamt ab. Dann dürfen Sie in Deutschland therapeutisch tätig sein und können auch bei uns an der Weiterbildung Reittherapie teilnehmen. Ebenso können Sie einen Vorbereitungskurs für die Prüfung zum Heilpraktiker durchlaufen und dies nachweisen, auch das kann als Zulassung zur Weiterbildung gelten. Ebeno können Sie sich nach einem Fernstudium/Fernlehrgang umschauen, es gibt eine Vielzahl von Kursen, in denen psychologische Grundlagen geschult werden. Bitte beachten Sie, dass im Curriculum die Themen psychische Erkrankungen ebenso wie Grundlagen der Gesprächsführung unterrichtet werden. Eine Bildungsmaßnahme sollte mindestens 100 Unterrichtseinheiten umfassen.

Für die Weiterbildung Reitpädagogik sollten Sie einen Nachweis über pädagogische Grundlagen und -kompetenzen einreichen. Auch hier kann es sich um ein Fernstudium/Fernlehrgang handeln, wie z.B. kindliche Entwicklung oder pädagogische, erzieherische Basisfertigkeiten. Eine Schulung sollte mindestens 100 Unterrichtseinheiten umfassen. Sie können auch an Lehrgängen zur Erlebnispädagogik, Naturpädagogik oder ähnlichem teilgenommen haben, um dann eine Sonderzulassung am IPTh zu erhalten.

Bitte schicken Sie uns zur Überprüfung das gesamte Curriculum Ihrer Zusatzqualifikation zu, damit wir eine Sonderzulassung vornehmen können.

Eine Zulassung kann auch erfolgen, wenn eine mehrjährige Voll- oder Teilzeittätigkeit im sozialen Bereich nachgewiesen werden kann.

Im Bereich der Pferdegestützten Therapie können nur institutsinterne Zertifikate ausgehändigt werden, da es keine übergeordnete „Prüfinstanz“ gibt. Der Berufsverband PI zertifiziert uns als Weiterbildungsanbieter, die Abschlüsse stellen wir selbst aus.

Noch zur Klärung: Den Abschluss Diplom-Reittherapeut oder Diplom-Reitpädagoge gibt es nicht und darf in Deutschland nicht geführt werden. Diplom-Abschlüsse werden nur von Hochschulen ausgestellt. Daher würde es sich bei dieser Bezeichnung um das Tragen eines falschen Titels handeln, was strafbar ist.

In der Regel handelt es sich bei Pferdegestützten Interventionen um Privatzahler-Leistungen. Leider ist die Reittherapie kein anerkanntes Verfahren der gesetzlichen Krankenkassen, daher können in der Regel dort die Kosten nicht geltend gemacht werden. Private Kassen finanzieren in Einzelfällen Reittherapie und reitpädagogische Maßnahmen werden zum Teil von Jugendämtern übernommen. Genauere Auskünfte stellt der Berufsverband für Fachkräfte Pferdegestützter Interventionen e.V. seinen Mitgliedern zur Verfügung.

Bei den Fortbildungen finden Sie die Angabe zu den Kurszeiten (Datum und Uhrzeit) in der jeweiligen Ausschreibung. Die Weiterbildungen finden zu den angegebenen Terminen immer ganztägig statt von 9 Uhr bis 18 Uhr. In der Regel beinhaltet eine Unterrichtseinheit (UE) 45 Minuten.
Für ausreichend Pausen wird gesorgt.

Die Kursteilnehmer sind bei den Fortbildungen sowie Weiterbildungen selbst für die Unterkunft und Verpflegung zuständig. Falls bei einzelnen Fortbildungen Verpflegung am Kurstag enthalten ist, finden Sie dies in der Kursausschreibung. Wasser und Tee / Kaffee stehen in der Regel bei allen Kursen zur Verfügung.

Bei Interesse an Unterkunftsmöglichkeiten kontaktieren Sie uns bitte. Die Dozenten stellen Ihnen eine Liste mit empfehlenswerten Unterkünften gerne zur Verfügung oder sind Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft behilflich!

Bei den Seminaren und Weiterbildungen gibt es immer eine Mindestteilnehmerzahl, diese liegt in der Regel bei fünf Kursteilnehmern. Individuelle Angaben finden Sie bei den Ausschreibungen. Die Seminare, die direkt am Pferd arbeiten und ebenso die Weiterbildungen haben eine maximale Teilnehmerzahl, diese liegt in der Regel bei 12 Personen, so ist ein individueller Austausch und eine sehr gute Betreuung gewährleistet.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Absage von Seminaren natürlich möglich ist, jedoch in einem bestimmten Zeitraum vor dem Seminar.
Innerhalb der Weiterbildungen gibt es Fehlzeitregelungen und aus Kulanz können Kurstage nachgeholt werden. Dies ist bei den einzelnen Fortbildungsangeboten nicht der Fall. Bei Krankheit prüfen wir individuell, hierzu muss in jedem Fall ein Attest vom Arzt vorgelegt werden.

Nein, Sie müssen kein eigenes Pferd haben. Wenn Sie die Weiterbildung Reittherapie, Reitpädagogik, Hippotherapie oder Pferdegestützte Psychotherapie besuchen möchten, sollten Sie innerhalb der Weiterbildungszeit ein Pferd zur Verfügung haben, mit dem Sie zum einen die Therapiepferdeausbildung umsetzen können, und welches Sie zum anderen mit einzelnen Klienten für ihre Fallarbeit nutzen können.

Zu den Kursen am IPTh muss kein eigenes Pferde mitgebracht werden, wir stellen Therapiepferde für die Kursteilnehmer zur Verfügung. Falls Sie jedoch ihr eigenes Pferd mitnehmen möchten, ist dies im Kursblock zur Therapiepferdeausbildung in Absprache möglich.

Alle Seminare am IPTh sind für die zweijährige Lizenzierung am IPTh anerkannt. Ebenfalls die Konferenz Horses4Humans, die alle zwei Jahre stattfindet (www.horses4humans.de). Es sind auch alle online Veranstaltungen des IPTh geeignet (webinare und E-Learning Fortbildungen). Es müssen alle 2 Jahre 10 UE gesammelt werden.

Es werden weiterhin Fortbildungen des Berufsverbands PI und der Schweizer Gruppe Therapeutisches Reiten anerkannt. Bei diesen Kooperationspartnern können Sie alle angebotenen Kurse besuchen (auch Veranstaltungen der Regionalgruppen des Berufsverbandes) und diese für die Lizenzierung am IPTh anrechnen lassen. Wechselseitig erkennen die Kooperationspartner auch unsere Seminare für Lizenz- oder Zertifizierungsauffrischungen an. Bitte verstehen Sie, dass wir andere Fortbildungen nicht anrechnen können.

Zusätzlich zu den Fortbildungseinheiten müssen 15 Einheiten Intervision oder Supervision nachgewiesen werden. Sie können hierzu unser Formular nutzen (unter Media/Downloads) oder Sie schicken eine Bestätigung eines Supervisions oder einer Institution. Weiterhin sind die Regionalgruppentreffen des Berufsverbandes PI anerkannt als Intervision oder auch online-Intervision oder online-Supervision. Sie können diese Angebote formlos bei uns angeben (Name und Qualifikation der leitenden Person bzw. teilnehmenden Personen).

Die Fort- und Weiterbildungen am IPTh sind als Bildungsveranstaltungen durch das Regierungspräsidium Freiburg anerkannt und von der Mehrwertsteuer befreit.

Als Reittherapeut*in kann man selbstständig oder im Angestelltenverhältnis arbeiten. Als Angestellte orientiert sich der Verdienst am Grundberuf. Als Selbstständige wird ein Honorarsatz von in der Regel 70 EUR – 90 EUR je nach Grundberuf und Qualifikation wie auch Infrastruktur in einer Einzeleinheit angesetzt. Der Verdienst im Monat richtet sich an der Auslastung und Vernetzung. Es ist zu bedenken, dass es für die Pferdegestützte Therapie und Pädagogik keine Regelfinanzierung gibt. Das bedeutet, dass für jeden Klienten einen Finanzierung über Jugendamt, Sozialamt, private Krankenkasse, Spenden oder Privatfinanzierung gefunden werden muss.